Allgemeine Geschäftsbedingungen Tauchreise Tanzania - Welterbe und Walhaie, Sansibar, Mafia Island

Die AGB beruhen auf den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a-f BGB sowie der §§ 4-11 BGB-InfoV und ergänzen diese. Sie sind Bestandteil des zwischen dem/der an der Reise Teilnehmenden ("Reisende") und Bildungsreise Tanzania ("Veranstalter") geschlossenen Reisevertrags.

Stand: Juli 2017

 

1. Veranstalter, Offenheit der Veranstaltung

1.1 Veranstalter der Reisen ist Bildungsreise Tanzania, Kurt Hirschler, Heckscherstraße 34, 20253 Hamburg (im Folgenden: der Veranstalter).

1.2 Die Teilnahme an den Reisen steht grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Jeder Interessent/ jede Interessentin wird rechtzeitig vor der Veranstaltung über Programmablauf, Beförderungsunternehmen und alle für die Reise wichtigen Details informiert.

 

2. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der/die Reisende dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Übersendung der schriftlichen Reisebestätigung durch den Veranstalter zustande.

 

3. Bezahlung

3.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.

3.2 Bildungsreise Tanzania bietet an, nach Erreichen der Mindestteilnehmendenzahl die Flüge zum aktuellen Tagesbestpreis zu buchen. Wird dies von der/dem Reisenden gewünscht, erfolgt die Bezahlung der Flüge (nicht im Reisepreis inbegriffen) durch den Reisenden / die Reisende nach Erhalt der Rechnung von Bildungsreise Tanzania. Veranstalter der Flüge ist die jeweilige Airline.

3.3 Der Restbetrag wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne zusätzliche

Aufforderung fällig.

 

4. Leistungen

4.1 Der Preis beinhaltet das im jeweiligen Reiseverlauf beschriebene Programm, alle vor Ort anfallenden Transfers (exklusive der Flüge), Unterkunft inklusive Halbpension, Reiseleitung und Übersetzung. Zusätzliche Kosten entstehen durch die Flüge, das Einreisevisum und ggf. für Transfer zum/vom Flughafen in Deutschland, weitere Verpflegung, Impfungen, Versicherungen und Einzelzimmer-Zuschlag (auf Anfrage). Nicht im Reiseverlauf beschriebene Ausflüge sind nicht im Reisepreis beinhaltet.

4.2   Der Programmablauf der Reise wird im jeweiligen Reiseverlauf beschrieben. Der Veranstalter behält sich das Recht von Terminverschiebungen, Aktualisierungen des Inhaltes, der Absage einzelner Programmpunkte sowie im Ausnahmefall der Absage der Reise vor. Über gravierende Änderungen des Programmablaufs oder des Charakters der Reise informiert der Veranstalter die Reisende / den Reisenden umgehend. Eine Garantie, bestimmte Tierarten zu sehen, besteht nicht.

4.3 Nimmt der / die Reisende einzelne Leistungen, z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe, nicht wahr und die Ursache dafür ist nicht vom Veranstalter zu vertreten, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des/der Reisenden.

4.4 Die Unterbringung erfolgt in Doppelzimmern in Unterkünften einfacher bis mittlerer Kategorie. Die Unterkünfte werden im Programm zur jeweiligen Reise beschrieben. Der Veranstalter behält sich den Tausch einer im Programm beschriebenen Unterkunft gegen eine gleichwertige Unterkunft vor. Die Unterbringung in Einzelzimmern ist bei rechtzeitiger Anfrage in der Regel möglich, ein Anspruch besteht jedoch nicht. Die Höhe des Einzelzimmerzuschlags wird im Leistungskatalog der jeweiligen Reise ausgewiesen. Für den Fall, dass kein/e Doppelzimmerpartner/in gefunden werden kann, muss der Veranstalter den halben Einzelzimmer-Aufpreis in Rechnung stellen.

 

5. Teilnahme an den Tauchausflügen und den Safaris in den Nationalparks

5.1 Eine Teilnahme  an den Tauchausflügen ist nur bei Vorliegen eines entsprechenden Tauchbrevets (Minimum: Open Water Diver oder ein vergleichbares Brevet) möglich.

5.2 Eine medizinische Tauchtauglichkeitsbescheinigung sollte vor Antritt der Reise von der/dem Reisenden eingeholt und dem Tauchcenter vorgelegt werden. Ausgebildete Taucher/innen müssen dem Tauchcenter auch ein Logbuch vorlegen.

5.3 Wir empfehlen außerdem den Abschluss der AquaMed Tauchversicherung. Weitere Infos liegen den Reiseunterlagen bei.

5.4 Die Verantwortung für Organisation und Durchführung der Tauchausflüge liegt ausschließlich beim jeweils betrauten Tauchcenter, die für die Nationalpark-Safaris beim jeweils betrauten Safari-Unternehmen. Bildungsreise Tanzania tritt in diesen Zusammenhängen lediglich als Vermittler auf. Den Vorgaben des Tauchcenters bzw. des Safari-Unternehmens während der Tauchausflüge und Nationalpark-Safaris ist unbedingt Folge zu leisten.

 

6. Preiserhöhungen

Der vertraglich festgelegte Reisepreis darf vom Veranstalter unter folgenden Bedingungen geändert werden:

6.1 Bei Erhöhung der Beförderungskosten (darunter auch der Treibstoffkosten), Erhöhung von Abgaben wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen; bei Änderung der die Reise betreffenden Wechselkurse.

6.2 Im Falle einer Preisänderung informiert der Veranstalter die/den Reisenden umgehend. Der im Vertrag genannte Preis darf ab dem zwanzigsten Tag vor Reisebeginn nicht mehr erhöht werden.  

 

7. Rücktritt durch den/die Teilnehmende, Stornokosten

7.1 Der/die Reisende kann auch nach verbindlicher Anmeldung von der Reise zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis 60 Tage vor Beginn der Reise, hat der Veranstalter das Recht, die Anzahlung einzubehalten. Erfolgt der Rücktritt des/der Reisenden nach weniger als 60 Tagen vor Reisebeginn, steht dem Veranstalter der Gesamtbetrag zu. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

7.2 In Fall einer gravierenden Änderung des Programmablaufs oder des Charakters der Reise (vgl 4.2) hat die/der Reisende das Recht, kostenlos von der Reise zurückzutreten.

 

8. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:

8.1 Wenn der/die Reisende den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt: Bei Kündigung wegen Zahlungsverzuges kann der Veranstalter Rücktrittsgebühren (siehe Ziff. 7) geltend machen.

8.2 Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der/die Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch den Veranstalter bzw. der vom Veranstalter beauftragten Reiseleitung nachhaltig stört oder gefährdet, oder wenn er sich in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, oder wenn er den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht (Gesundheit, Leistungsvermögen etc.). Bei einer Kündigung/Rücktritt behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.

8.3 Bis 30 Tage vor Beginn der Reise: Bei Nichterreichen der für die jeweilige Reise ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter wird die/den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis setzen und bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten. Der Veranstalter behält sich andererseits vor, die Reise trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl dennoch durchzuführen.

8.4 Bei Ausfall der Reiseleitung behält sich der Veranstalter die Absage der Reise vor.

 

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der/die Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag von der/dem Reisenden gekündigt, fallen die Mehrkosten dem/der Reisenden zur Last.

 

10. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtsunternehmens

10.1 Gemäß der EG-Verordnung Nr. 2111/2005 informiert der Veranstalter den/die Reisende bei der Reisebuchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtsunternehmens. Ist dem Veranstalter die Identität des ausführenden Luftfahrtsunternehmens bei der Reisebuchung noch nicht bekannt, informiert der Veranstalter den/die Reisende über die Identität des Luftfahrtsunternehmens, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen tätig wird.  

10.2 Wird das ausführende Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, informiert der Veranstalter unverzüglich den/die Reisende.

10.3 Die „Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist“, ist unter folgender Internetseite einsehbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm. Die Liste kann auch beim Veranstalter angefordert werden. 

 

11. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen und -voraussetzungen

11.1 Für die Einreise nach Tansania ist ein Visum erforderlich. Touristenvisa können problemlos bei der Botschaft der Vereinigten Republik von Tansania in Berlin oder bei der Einreise nach Tansania beantragt werden. Reisepässe müssen noch sechs Monate nach der Abreise aus Tansania Gültigkeit besitzen.

11.2 Der Veranstalter informiert den/die Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn über Einreise-, Pass- und Visabestimmungen.

11.3 Der/die Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (z.B. Pass-, Einreise- und Visabestimmungen, Impfbestimmungen, Devisen-, und Zollvorschriften) selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des/der Reisenden.

11.4 Eine stabile Gesundheit (tropische Klimaverhältnisse!) ist für die Reise unabdingbar. Zwar werden keine ausgedehnten Wanderungen unternommen, aber es ist von Vorteil, gut zu Fuß zu sein. Der Veranstalter empfiehlt dem/der Reisenden rechtzeitig vor der Reise eine tropenmedizinische Beratung in Anspruch zu nehmen. 

 

12. Haftung

12.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für: eine gewissenhafte Vorbereitung der Reise, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

12.2. An fakultativen Ausflügen beteiligt sich der/die Reisende auf eigene Gefahr und Haftung.

12.3. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Anschlussprogramme, individuelle Verlängerungen, Sport- und Kulturveranstaltungen etc.) und als solche in der Leistungsbeschreibung bezeichnet sind.

12.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter wegen Nichterfüllung vereinbarter Leistungen ist ausgeschlossen, wenn die Ursachen für die Nichterbringung vereinbarter Leistungen nicht vom Veranstalter zu verantworten sind (z.B. Wetterbedingungen, natürliche Bedingungen und andere).

 

13. Gewährleistung

13.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der/die Reisende Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern nicht der Gesamtzuschnitt der Reise verändert wird.

13.2 Kurzfristige Verzögerungen beim Reiseablauf, orts- und landesbedingte Besonderheiten etc., auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, stellen keinen Minderungsgrund dar. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

13.3 Wird infolge eines Mangels eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise herbeigeführt und leistet der Veranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so kann der/die Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.

 

14. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Reisebuchung erfassten Daten werden ausschließlich zur Kundenbetreuung und zur Durchführung der Reise verwendet. Auf das Widerspruchsrecht nach §28 Abs. 4 Satz 1 BDSG wird ausdrücklich hingewiesen.

 

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtsstand

15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

15.2 Die/der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen die/den Reisenden ist der Wohnsitz der/des Reisenden maßgeblich. Bei Klagen des Veranstalters gegen Kaufleute oder Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland liegt, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Veranstalters für den Gerichtsstand maßgebend.

 

Die AGB Tauch- und Safari-Reise zum Download
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