Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2018

 

1. Offenheit der Veranstaltung, Anerkennung als Bildungsurlaub

 

1.1 Veranstalter der Reisen ist Bildungsreise Tanzania, Kurt Hirschler, Heckscherstraße 34, 20253 Hamburg (im Folgenden: der Veranstalter).

 

Die Teilnahme an den Reisen steht grundsätzlich allen Bürger:innen offen. Jeder Interessent/ jede Interessentin wird rechtzeitig vor der Veranstaltung über Programmablauf, Inhalt und ReferentInnen informiert.

 

1.2 Die entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen werden zur Bildungsfreistellung beantragt. Umfang und Rahmenbedingungen einer Bildungsfreistellung regeln die jeweiligen Landesgesetze. 

 

2. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der/die Reisende dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Übersendung der schriftlichen Reisebestätigung durch den Veranstalter zustande.

 

3. Zahlung

3.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 300,– Euro fällig.

3.2 Der Restbetrag wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne zusätzliche Aufforderung fällig.

 

4. Leistungen

4.1 Der Umfang der im jeweiligen Reisepreis enthaltenen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den in den schriftlichen Unterlagen des Veranstalters gemachten Angaben. Etwaige Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung beider Vertragspartner.

4.2 Der Programmablauf der Reise ist im “Reiseverlauf“ der jeweiligen Reise beschrieben. Der Veranstalter behält sich das Recht des Referententausches, von Terminverschiebungen, Aktualisierungen des Inhaltes, die Absage einzelner Programmpunkte sowie im Ausnahmefall die Absage der Reise vor. Über gravierende Änderungen des Programmablaufs oder des Charakters der Reise informiert der Veranstalter die/ den Reisenden umgehend.

4.3 Nimmt der/die Reisende einzelne Leistungen, z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe, nicht wahr und die Ursache dafür ist nicht vom Veranstalter zu vertreten, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des/der Reisenden.

 

5. Rücktritt durch den/die Teilnehmende, Stornokosten

5.1 Der/die Reisende kann auch nach verbindlicher Anmeldung von der Reise zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis 60 Tage vor Beginn der Reise, hat der Veranstalter das Recht, die Anzahlung von EUR 300,- einzubehalten. Erfolgt der Rücktritt des/der Reisenden nach weniger als 60 Tagen vor Reisebeginn, stehen dem Veranstalter 95% des Gesamtbetrags zu. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchsversicherung.

5.2 In Fall einer gravierenden Änderung des Programmablaufs oder des Charakters der Reise (vgl 4.2) hat die/der Reisende das Recht, kostenlos von der Reise zurückzutreten.

 

6. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:

6.1 Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der/die Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch den Veranstalter bzw. der vom Veranstalter beauftragten Reiseleitung nachhaltig stört oder gefährdet, oder wenn er sich in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, oder wenn er den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht (Gesundheit, Leistungsvermögen etc.). Bei einer Kündigung/Rücktritt behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.

6.2 Bis 30 Tage vor Beginn der Reise: Bei Nichterreichen der für die jeweilige Reise ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter wird die/den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis setzen und bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten. Der Veranstalter behält sich andererseits vor, die Reise trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl dennoch durchzuführen.

6.3 Wenn der/die Reisende den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt: Bei Kündigung wegen Zahlungsverzuges kann der Veranstalter Rücktrittsgebühren (siehe 5.1) geltend machen.

6.4 Bei Ausfall der Reiseleitung behält sich der Veranstalter die Absage der Reise vor.

 

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der/die Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag von der/dem Reisenden gekündigt, fallen die Mehrkosten dem/der Reisenden zur Last.

 

8. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen und -voraussetzungen

8.1 Der Veranstalter informiert den/die Reisenden vor der Buchung der Reise über Einreise-, Pass- und Visabestimmungen.

8.2 Der/die Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (z.B. Pass-, Einreise- und Visabestimmungen, Impfbestimmungen, Devisen-, und Zollvorschriften) selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des/der Reisenden.

8.3 Eine stabile Gesundheit (tropische Klimaverhältnisse!) ist für die Reise unabdingbar. Zwar werden keine ausgedehnten Wanderungen unternommen, aber es ist von Vorteil, gut zu Fuß zu sein. Der Veranstalter empfiehlt der/dem Reisenden rechtzeitig vor der Reise eine tropenmedizinische Beratung in Anspruch zu nehmen. 

 

9. Haftung

9.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für: eine gewissenhafte Vorbereitung der Reise, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

9.2. An fakultativen Ausflügen beteiligt sich der/die Reisende auf eigene Gefahr und Haftung.

9.3. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Anschlussprogramme, individuelle Verlängerungen, Sport- und Kulturveranstaltungen etc.) und als solche in der Leistungsbeschreibung bezeichnet sind.

9.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

10. Gewährleistung

10.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der/die Reisende Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern nicht der Gesamtzuschnitt der Reise verändert wird.

10.2 Kurzfristige Verzögerungen beim Reiseablauf, orts- und landesbedingte Besonderheiten etc., auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, stellen keinen Minderungsgrund dar. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10.3 Wird infolge eines Mangels eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise herbeigeführt und leistet der Veranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so kann der/die Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.

 

11. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Reisebuchung erfassten Daten werden ausschließlich zur Kundenbetreuung und zur Durchführung der Reise verwendet. Auf das Widerspruchsrecht nach §28 Abs. 4 Satz 1 BDSG wird ausdrücklich hingewiesen.

 

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtsstand

12.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

12.2 Die/der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen die/den Reisenden ist der Wohnsitz der/des Reisenden maßgeblich. Bei Klagen des Veranstalters gegen Kaufleute oder Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland liegt, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Veranstalters für den Gerichtsstand maßgebend.

AGB Bildungsreisen zum Download
AGB 2024-02.pdf
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